Mit seiner Bestellung akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des LITTLETICKET-SHOPS der LITTLEBIT GbR (nachfolgend “LTS” genannt):
1. Vertragsschluss, Vertragspartner, Zahlungsweg
(1) LITTLETICKET-SHOP der LITTLEBIT GbR („LTS“) ist von den jeweils verantwortlichen Veranstaltern beauftragt und ermächtigt, den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch in deren Namen zu vermitteln und durch Verkauf der Eintrittskarten abzuschließen. Die betreffenden Veranstalter haben LTS zudem ermächtigt, die Eintrittsgelder aus diesen Verkäufen von den Kunden im eigenen Namen auf Rechnung des Veranstalters einzuziehen, um sie an ihn weiterzuleiten. Aufgrund der reinen Mittlerstellung von LTS kommen durch den Erwerb einer Eintrittskarte hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an den Veranstalter zu richten. Entsprechend trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters. Sofern der Kunde Ansprüche oder sonstige Beschwerden gegen den Veranstalter zu richten wünscht, wird LTS ihm auf die per E-Mail (info@littleticket.shop) zu stellende Anfrage den Namen und die Adresse des zuständigen Veranstalters mitteilen.
(2) Bei Ticketbestellungen per Internet auf der LTS-Website wird der Vertrag verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons geschlossen. Eine darauffolgende Auftragsbestätigung dokumentiert lediglich den bereits vollzogenen Vertragsschluss.
(3) LTS wird im Rahmen des Lastschrift-Zahlungsweges entsprechend der gesetzlichen Vorschriften spätestens ab 01. September 2020 das SEPA-Lastschriftmandat nutzen. SEPA (Single Euro Payments Area) dient dazu, Zahlungen im Euroraum zu vereinfachen. Dabei wird die bisherige Kontonummer durch die IBAN (internationale Kontonummer) und die Bankleitzahl durch die BIC (Schlüssel für das Kreditinstitut) ersetzt.
(4) LTS wird den Ticketkäufer im Rahmen der Auftragsbestätigung per E-Mail mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Belastung seines Kontos über den Betrag der Lastschrift und die jeweilige Mandatsreferenznummer der Bestellung informieren. Die oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenznummer werden von LTS bei allen Lastschrifteinzügen angegeben und erlauben eine exakte Identifikation des jeweiligen Lastschrifteinzuges. Der Kartenkäufer verpflichtet sich, einen etwaigen Widerruf des Lastschriftmandates jedenfalls auch gegenüber LTS und nicht ausschließlich seinem Kreditinstitut bekannt zu geben.
2. Rücknahme von Eintrittskarten, Widerrufsrecht
(1) Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten für Veranstaltungen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Bestellung der in diesem Absatz genannten Waren, insbesondere von Eintrittskarten, ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.
(2) Eintrittskarten werden jedoch dann von LTS zurückgenommen und der Kartenwert zurückerstattet, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird. Sollte der Veranstalter bei einer Absage LTS die Eintrittsgelder nicht zur Rückgabe an die Kunden zur Verfügung stellen, hat der Ticketkäufer sich wegen der Erstattung der Eintrittsgelder an den Veranstalter als seinen Vertragspartner zu wenden. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufwertes erfolgen im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden. Beim Erwerb der Eintrittskarten über das Website-Angebot von LTS sind die gekauften Karten im Falle einer Rücknahme per Post oder E-Mail an folgende Adresse zurückzuschicken: Littlebit GbR, Hansaring 94, 50670 Köln; info@littleticket.shop.
3. Kaufpreis, Gebühren, Ticketversand
Neben Vorverkaufs- und Servicegebühren pro Ticket wird für einen unmittelbar bei LTS vorgenommenen Bestellvorgang eine Auftragspauschale erhoben. Auf die Höhe der Auftragspauschale, die abhängig von der Versandart variieren kann, wird während des Bestellvorgangs hingewiesen. Übersendet LTS dem Käufer auf seinen Wunsch Eintrittskarten per Post (anstelle von Abendkassenhinterlegungen, print@home, etc.), so trägt dieser das Versandrisiko. Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist inklusive aller Gebühren unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
4. Ermäßigungen
Erwirbt der Eintrittskartenkäufer Tickets zu einem ermäßigten Preis, der vom Veranstalter bei Vorliegen definierter Voraussetzungen gewährt wird (z.B. im Falle einer Schwerbehinderung, bei Unter- oder Überschreiten einer Altersgrenze etc.), ist ein entsprechender Nachweis über die Berechtigung, den Rabatt in Anspruch zu nehmen, beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzuweisen.
5. Ticketlieferung, Prüfungs- und Rügepflichten, print@home-Tickets
(1) Verliert der Karteninhaber Eintrittskarten oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist LTS nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Gelieferte Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LTS und können bei ausbleibender Bezahlung von LTS vom Ticketbesteller zurückgefordert werden.
(2) Der Eintrittskartenkäufer hat die ihm gelieferten bzw. übergebenen Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen zehn Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten vor der Veranstaltung bei LTS per Brief oder E-Mail geltend zu machen, um LTS die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. LTS ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die in den letzten zehn Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, hat die Beanstandung per E-Mail oder Telefon binnen von zwei Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten zu erfolgen, wobei sie LTS aber spätestens bis 12 Uhr des letzten Büroarbeitstages vor der betroffenen Veranstaltung zugegangen sein muss, um LTS die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.
(3) Einwendungen wegen nicht eingegangener Eintrittskarten sind LTS spätestens zehn Kalendertage nach der Bestellung vor der Veranstaltung per Brief oder E-Mail mitzuteilen, um LTS die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. LTS kann verspätete Einwendungen ablehnen. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die in den letzten zehn Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, hat die Beanstandung unverzüglich nach Feststellung des Ausbleibens der Tickets, mit deren Lieferung spätestens drei Werktage nach der Buchung zu rechnen ist, per E-Mail oder Telefon zu erfolgen, wobei sie LTS aber spätestens bis 12 Uhr des letzten Büroarbeitstages vor der betroffenen Veranstaltung zugegangen sein muss, um LTS die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Eintrittskarten bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.
(4) Tickets, die über das print@home-Verfahren vom Kunden selbst ausgedruckt werden, werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig. Mehrfachausdrucke eines print@home-Tickets oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Der spezifische Barcode auf dem print@home-Ticket wird mit dem erstmaligen Einscannen des Tickets beim Veranstaltungsbesuch entwertet.
(5) LTS bietet dem Ticketkäufer bei ausgewählten Veranstaltungen im Zuge der Ticketbestellung die Möglichkeit, seine Tickets in einer der dafür vorgesehenen Vorverkaufsstellen abzuholen (print@shop). Bei der Abholung des oder der Tickets in der Vorverkaufsstelle wird der Ticketkäufer zur Feststellung seiner Identität seinen Personalausweis vorlegen und den Empfang der Tickets quittieren. Wenn der Besteller der Tickets eine dritte Person mit der Abholung bevollmächtigt, muss diese Person neben ihrem Personalausweis eine vom Besteller unterschriebene Vollmacht in der Vorverkaufsstelle vorlegen und ebenfalls den Empfang der Tickets quittieren. Die Vorverkaufsstelle wird jeweils zum Nachweis der Übergabe der Tickets Ausweisdaten des Abholers notieren.
6. Haftung
LTS haftet bei der Vermittlungstätigkeit bzw. der jeweilige Veranstalter haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld von LTS und des jeweiligen Veranstalters Folgendes: LTS bzw. der jeweilige Veranstalter haften bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften LTS bzw. der jeweilige Veranstalter nicht. Soweit die Haftung von LTS bzw. des jeweiligen Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. LTS haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt LTS keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.
7. Weiterverkauf von Eintrittskarten
Der Weiterverkauf von bei LTS erworbenen Eintrittskarten (print@home-Tickets) zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.
8. Eintrittskarte als Fahrberechtigung im öffentlichen Nahverkehr
Wenn eine über LTS verkaufte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr berechtigt, besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, von LTS lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens gelten. Die Berechtigung zur Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte zum/vom Veranstaltungsort gilt nur für die Person, die die Eintrittskarte zum Veranstaltungsbesuch nutzt. Somit ist insbesondere auch die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Eintrittskarten mit Fahrberechtigungsfunktion an andere Personen nach dem Veranstaltungsbesuch untersagt. Im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer der Fahrscheinberechtigung vor und nach der Veranstaltung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens.
9. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. LTS ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen und die LTS mit dem Kartenvertrieb beauftragt haben, insbesondere an den jeweiligen Veranstalter. LTS ist auch berechtigt, Vorverkaufsstellen, bei denen ein Ticketbesteller die Karten im Rahmen des Angebotes „print@shop“ abholt, die technische Möglichkeit einzuräumen, die persönlichen Bestelldaten aus dem elektronischen Ticketsystem herauszulesen, um die Tickets für den Kunden ausdrucken zu können.
10. Programm- und Besetzungsänderungen
Die Veranstalter behalten sich Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für den Ticketerwerber unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar sind. So lassen sich insbesondere bei künstlerischen oder sportlichen Darbietungen solche Änderungen, die durch Erkrankungen oder Indispositionen verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleiben.
11. Gefährliche Gegenstände
Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähnliche Geräte.
12. Bild-/Tonaufnahmen durch Veranstaltungsbesucher
Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form – auch durch Einsatz von Mobiltelefonen – sind untersagt, jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.
13. Bild-/Tonaufnahmen auf Veranlassung des Veranstalters
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw. andere moderne Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen.
14. Verspätetes Eintreffen beim Veranstaltungsbesuch
Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.
15. Gültigkeit der Eintrittskarte
Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.
16. Hausrecht des Veranstalters
Bei Zuwiderhandlung gegen die LTS-Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.
17. Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen, die über das Internetangebot von LTS getätigt wurden, wird, soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Eintrittskarten und für die Bezahlung ist Köln.
(Stand 09/2020)